Auf der Suche nach Erlösung von den Leiden dieser Zeit suchten viele Menschen eine Verbindung zu Gott. Viele machten sich auf den Weg nach Jerusalem, wo Jesus gelebt und gelitten hatte. Die ausgezehrten Pilger fanden im Hospital einen Beherbergungsplatz.
1048 erhielten einige Kaufleute vom Kalifen von Ägypten die Erlaubnis eine christliche Niederlassung, ein Männer- und Frauenkloster, ein Hospiz und ein Krankenhaus zu errichten. In Anlehnung an den heiligen Johannes des Täufers bekam die spätere Herberge den Namen. Immer mehr Obdachlose fanden sich ein und wurden von den Hospitaliern (auch Johanniter genannt) aufgenommen.
Erster Kreuzzug ins heilige Land. Das Hospital gewann an Bedeutung und wurde kurz darauf vom Papst als religiöse Gemeinschaft anerkannt. Vornehme Ritter traten der Bruderschaft bei und viele Adelige, Magistraten, Kaufleute und Handwerkermeister unterstützten die Johanniter welche eine erste Ordensregel verfassten. Weitere Herbergen entstanden auf dem Weg nach Jerusalem. Der Orden kam durch Schenkungen zu Besitztümern in ganz Europa.
1180 kam die Stiftung des Johanniterhauses von Münchenbuchsee als erste in der Schweiz zu Stande, durch eine Schenkung des Freiherrs Kuno von Buchsee.
Im Jahre 1237 vermachte Freiherr Kuno von Twann seinen Rebbesitz samt der Patronatskirche den Johannitern zu Buchsee. Aus Twann kam folglich der Messewein der Ordensritter. Ab 1863 erstellte Hans Rudolf Hubacher auf den Fundamenten des baufällig gewordenen Buchseehauses das heutige Haus. Aus dem Hause Hubacher kommt heute der JOHANNITER Wein.
Die Johanniter betrieben die Einrichtungen in Münchenbuchsee und Twann bis 1528 die Stadt Bern als Stadtstaat die Reformation verkündeten und sich die Besitzungen einverleibt hat (wie in ihrem ganzen Gebiet). Die stetige Geldausfuhr in die südlichen Komtureien waren den Regierungen schon länger ein Dorn im Auge. Von nun an verwalteten Landvögte, als Vertreter der Obrigkeit des Stadtstaates Bern, während den nächsten 270 Jahren die neu gewonnen Besitzungen.
Rhodus war der äusserste Stützpunkt im Osten und ging aber 1523 an die Türken verloren. Die Flotte der Rhodiser Ritter ging in mehreren Mittelmeerhäfen vor Anker. Malta wurde im Jahre 1530 durch den König von Sizilien (Kaiser Karl V) an den Orden übergeben.
Einmarsch der Franzosen unter Napoleon und damit Auflösung des Stadtstaates Bern. Das Staatsgebiet wird zu Nationaleigentum. Die Fortschritte und erhofften neuen Rechte der einfachen Bürger ging mit dem Sturz von Napoleon im Jahre 1815 wieder verloren. Der folgende Zeitabschnitt bezeichnet man auch als Restauration der früheren Zeiten. Die Obrigkeit und „gnädigen Herren“ fanden zurück zur Macht bis durch stetige Begehren, Unruhen und Volksversammlungen die patrizische Regierung anstelle der Liberalen 1831 zurücktreten musste. Eine neu erarbeitete Verfassung wurde am 30.07.1831 mit grosser Mehrheit angenommen. Ein paar Monate später wurde ein Dekret über die Erneuerung der Gemeindebehörden erlassen mit dem Ziel der Gleichberechtigung aller Einwohner.
1825 Aufhebung der letzten Johanniter Komturei (Ordenshaus) in Freiburg.
Die Johanniterherren und danach der bernische Staat hatten den Bauern alle Beschwerden und Abgaben aufgebürdet. Als eine Art Entgelt erhielten diese das Recht auf Nutzung des gemeinsamen und unverteilten Bodens. Dadurch wurden diese zu Rechtsamen, welche sich als Rechtsamegemeinde bzw. Dorfgemeinde organisierten, alle Gemeindeaufgaben übernahmen und Leute ohne Rechtsame als Rechtlose behandelten und somit selber zu einer Dorfaristokratie und führenden Klasse wurden.
Die Obrigkeit von Bern verpflichtete die Dorfgemeinde in einer ersten Bettelordnung 1628 die Armen mit Gütern zu versorgen. Eine neue Bettelordnung von 1676 führte dazu, dass jeder Bürger das Recht auf Zugehörigkeit zu einer Gemeinde erhalten sollte ungeachtet seines Besitzes. In jedem Dorf gab es Eingeborene und Zugezogene, Burger und Nichtburger. Der Begriff des Burgerrechts wurde von der Stadt Bern aufs Land übertragen.
Die Dorfgemeinde der Rechtsamebesitzer hielt indessen nach wie vor an der Macht und Leitung des gesamten Gemeindewesens fest. Bis in die erste Hälfte der 19. Jahrhunderts war es nicht möglich, eine Burgergemeinde zu organisieren.
Die Rechtsamebesitzer, als in Münchenbuchsee politisch wirksame Körperschaft, hatten sich im Laufe der Zeit einiges an Vermögen einverleibt. Dazu gehören Moosland (mit einträglicher Turbenausbeutung), Wald, Land und Gemeindewirtshaus. Die Tavernenwirtschaft wurde von der Berner Regierung 1804 an die Dorfgemeinde verkauft. 1848 errichtete die Dorfgemeinde das heutige Hotel Bären und versteigerte die alte Wirtschaft, die Schaal und weitere Anlagen.
Mit der Machtübernahme der Liberalen 1831 in Bern, der Bundesverfassung von 1848 und der in Münchenbuchsee sich zu formieren beginnenden Einwohner- und Burgergemeinde sollten die Pflichten, aber auch die Rechte neu geordnet werden. Dazu gehörte auch eine angemessene Vermögensverteilung, wogegen sich die Rechtsamen zu wehren wussten und bereits frühzeitig einen Grossteil davon aufteilten und so vollendete Tatsachen schafften.
Obschon 1846 eine neue radikale bernische Verfassung in Kraft trat, wurde die Ordnung des Armenwesens zu einem Misserfolg. Auch die Entstehung des Bundesstaates 1848 führte zu keiner Besserung. So konnte man doch bis anhin arme und überzählige Bürger in fremden Kriegsdiensten unterbringen, was mit dem Bundesstaat nicht mehr möglich war.
Aus diesen Schwierigkeiten heraus wurde in Münchenbuchsee die Burgergemeinde gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 27.02.1852 statt. Es wurde ein Burgerrat gewählt mit Johann Bill als Präsident. Weiter waren im ersten Burgerrat die Namen Häberli, Bartlome, Hegg und Kobi vertreten.
Anlässlich der Erstellung des Organisationsreglements wurde die Möglichkeit erwogen, die Burgergemeinde und die Einwohnergemeinde in einer „gemischten Gemeinde“ zu vereinen. Die Einwohnergemeinde trat nicht darauf ein, worauf die Angelegenheit erledigt war.
Im März 1854 wurden zusammen mit der Rechtsamegemeinde und der Einwohnergemeinde Verhandlungen aufgenommen zur Aufteilung des Gemeindevermögens.
Der bernische Regierungsrat umschrieb 1857 die Aufgabe der Burgergemeinden, die von nun an die Fürsorge ihrer Angehörigen übernehmen sollte.
Ein erster Entwurf zu einem Ausscheidungsvertrag lag 1855 vor. Für die Burgergemeinde fielen ab: das Dorfarmengut, sämtlicher bisher unverteilter Wald, das bisher durch die Burger genutzte Land im Moos, Lokolöhli, Unterlöhr und Laubberg sowie das Recht auf jährlich drei Fuder Torf.
Der Einwohnergemeinde sollte das 1846 durch die Rechtsamebesitzer neu erstellte Schulhaus übertragen werden und somit erachtete die Rechtsamegemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Dorfvermögen vollständig als abgelöst. Die Berner Regierung hiess diesen ersten Vertrag nicht gut und wollte in Anbetracht des beachtlichen Dorfvermögens den Einwohner- und Burgergemeinden einen angemessenen Anteil zukommen lassen, insofern diese auch alle Pflichten zu übernehmen hatten.
Es dauerte Jahre und erst mit Druck und Ermahnung der Regierung kam letztlich der Ausscheidungsvertrag von 1867 zu Stande. Im Kanton Bern hat der ganze Prozess der Verteilung 24 Jahre gedauert!
Ein erster Entwurf zu einem Ausscheidungsvertrag lag 1855 vor. Für die Burgergemeinde fielen ab: das Dorfarmengut, sämtlicher bisher unverteilter Wald, das bisher durch die Burger genutzte Land im Moos, Lokolöhli, Unterlöhr und Laubberg sowie das Recht auf jährlich drei Fuder Torf.
Der Einwohnergemeinde sollte das 1846 durch die Rechtsamebesitzer neu erstellte Schulhaus übertragen werden und somit erachtete die Rechtsamegemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Dorfvermögen vollständig als abgelöst. Die Berner Regierung hiess diesen ersten Vertrag nicht gut und wollte in Anbetracht des beachtlichen Dorfvermögens den Einwohner- und Burgergemeinden einen angemessenen Anteil zukommen lassen, insofern diese auch alle Pflichten zu übernehmen hatten.
Es dauerte Jahre und erst mit Druck und Ermahnung der Regierung kam letztlich der Ausscheidungsvertrag von 1867 zu Stande. Im Kanton Bern hat der ganze Prozess der Verteilung 24 Jahre gedauert!
Während dieser Jahre standen Fritz (1951 - 1969) und danach Hansruedi Häberli (1970 - 1976) der Burgergemeinde als Präsidenten vor.
Ernst Krieg war immer ein interessierter Burger und besuchte die Versammlungen seit Ende der 50er Jahre. Bevor er zum Präsidenten gewählt wurde war er bereits Revisor und Burgerrat. Ein besonderes Anliegen war ihm der Wald.
Der Beginn der Präsidentschaft war geprägt von den Aktivitäten in der Buchlimatt. Das Projekt wurde 1998 in der Phase der Baulandumlegung und Gründung der Miteigentümergemeinschaft übernommen. Nebst dem Präsidenten war insbesondere auch Werner Dauwalder als Vertreter der Burgergemeinde stark involviert.
Nach 12 Jahren als Rechnungsrevisor wurde Daniel Kobi nach einer Anfrage des Burgerrates zum Präsidenten gewählt. Bereits ab dem ersten Amtsjahr standen einige wichtige Geschäfte an:
Die Organe der Burgergemeinde sind im Organisationsreglement beschrieben. Die wichtigsten Organe sind:
Ende 2007 gab es insgesamt 141 ortsregistrierte in Münchenbuchsee ansässige Burgerinnen und Burger. Alteingesessene Familiennamen sind z.B. Bill, Häberli, Hegg, Hirt, Hofer, Kobi, Krieg und Rufer.
In jüngerer Zeit wird aus verschiedenen Kreisen die Daseinsberechtigung von Burgergemeinden hinterfragt. Wohl auch nicht zuletzt aus Gründen der teils grossen Vermögen in einigen Burgergemeinden, auf welche auch die öffentliche Hand, primär in Zeiten von knappen Finanzen, ein Augenmerk geworfen hat.
Die Burgergemeinden sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 ausdrücklich erwähnt.
Die Burgergemeinde Münchenbuchsee hat folgende Reglemente erlassen:
Der ursprüngliche Burgernutzen einer jährlichen Barauszahlung oder Holzabgabe wurde in dieser Form aufgelöst und aus dem Organisationsreglement gestrichen. Gründe hierfür sind mit der Einführung der AHV weniger Bedürftige im Alter, zudem gibt es fast keine Holzheizungen mehr und damit weniger Bedarf an Brennholz. Die Burgerinnen und Burger haben indessen eine Reihe anderweitiger Vergünstigungen und Angebote, welche in den letzten Jahren ausgebaut wurden:
zudem findet alle 5 Jahre eine grosse Burgerreise statt.
Direkt reglementierte Pflichten haben die Burgerinnen und Burger keine. Als Mitglieder der Körperschaft unterliegen sie deren Reglementen, zudem gelten gewisse moralische Pflichten, wie
Die Burgergemeinde ist im Besitz von verschiedenen Landparzellen, welches Teils als landwirtschaftliches Pachtland verpachtet oder als Gewerbeland im Baurecht abgegeben wird. Hinzu kommt der Waldanteil im Buchsiwald zwischen Münchenbuchsee und Zollikofen. Zudem wurden in den letzten Jahrzehnten insgesamt drei Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen als Kapitalanlage gekauft.
Burgergemeinde Münchenbuchsee
Schwanengasse 5-7
Postfach
3001 Bern