Geschichte

Die Geschichte der Johanniter

Um 1000
1099
1180 - 1528
1798 - 1831

Pilger und Formierung der Fürsorge

Auf der Suche nach Erlösung von den Leiden dieser Zeit suchten viele Menschen eine Verbindung zu Gott. Viele machten sich auf den Weg nach Jerusalem, wo Jesus gelebt und gelitten hatte. Die ausgezehrten Pilger fanden im Hospital einen Beherbergungsplatz.

1048 erhielten einige Kaufleute vom Kalifen von Ägypten die Erlaubnis eine christliche Niederlassung, ein Männer- und Frauenkloster, ein Hospiz und ein Krankenhaus zu errichten. In Anlehnung an den heiligen Johannes des Täufers bekam die spätere Herberge den Namen. Immer mehr Obdachlose fanden sich ein und wurden von den Hospitaliern (auch Johanniter genannt) aufgenommen. 

Entstehung des Johanniterordens

Erster Kreuzzug ins heilige Land. Das Hospital gewann an Bedeutung und wurde kurz darauf vom Papst als religiöse Gemeinschaft anerkannt. Vornehme Ritter traten der Bruderschaft bei und viele Adelige, Magistraten, Kaufleute und Handwerkermeister unterstützten die Johanniter welche eine erste Ordensregel verfassten. Weitere Herbergen entstanden auf dem Weg nach Jerusalem. Der Orden kam durch Schenkungen zu Besitztümern in ganz Europa.

Rebbesitz in Twann

1180 kam die Stiftung des Johanniterhauses von Münchenbuchsee als erste in der Schweiz zu Stande, durch eine Schenkung des Freiherrs Kuno von Buchsee. 

Im Jahre 1237 vermachte Freiherr Kuno von Twann seinen Rebbesitz samt der Patronatskirche den Johannitern zu Buchsee. Aus Twann kam folglich der Messewein der Ordensritter. Ab 1863 erstellte Hans Rudolf Hubacher auf den Fundamenten des baufällig gewordenen Buchseehauses das heutige Haus. Aus dem Hause Hubacher kommt heute der JOHANNITER Wein.

Die Johanniter betrieben die Einrichtungen in Münchenbuchsee und Twann bis 1528 die Stadt Bern als Stadtstaat die Reformation verkündeten und sich die Besitzungen einverleibt hat (wie in ihrem ganzen Gebiet). Die stetige Geldausfuhr in die südlichen Komtureien waren den Regierungen schon länger ein Dorn im Auge. Von nun an verwalteten Landvögte, als Vertreter der Obrigkeit des Stadtstaates Bern, während den nächsten 270 Jahren die neu gewonnen Besitzungen.

Rhodus war der äusserste Stützpunkt im Osten und ging aber 1523 an die Türken verloren. Die Flotte der Rhodiser Ritter ging in mehreren Mittelmeerhäfen vor Anker. Malta wurde im Jahre 1530 durch den König von Sizilien (Kaiser Karl V) an den Orden übergeben.

Die Entstehung der Gemeinden

Einmarsch der Franzosen unter Napoleon und damit Auflösung des Stadtstaates Bern. Das Staatsgebiet wird zu Nationaleigentum. Die Fortschritte und erhofften neuen Rechte der einfachen Bürger ging mit dem Sturz von Napoleon im Jahre 1815 wieder verloren. Der folgende Zeitabschnitt bezeichnet man auch als Restauration der früheren Zeiten. Die Obrigkeit und „gnädigen Herren“ fanden zurück zur Macht bis durch stetige Begehren, Unruhen und Volksversammlungen die patrizische Regierung anstelle der Liberalen 1831 zurücktreten musste. Eine neu erarbeitete Verfassung wurde am 30.07.1831 mit grosser Mehrheit angenommen. Ein paar Monate später wurde ein Dekret über die Erneuerung der Gemeindebehörden erlassen mit dem Ziel der Gleichberechtigung aller Einwohner. 

1825 Aufhebung der letzten Johanniter Komturei (Ordenshaus) in Freiburg.

Die Geschichte der Burgergemeinde

16. Jahrhundert
18 Jarhundert
1846, 1848
1852 – 1857
1855, 1867

Bildung der Dorfgemeinde

Die Johanniterherren und danach der bernische Staat hatten den Bauern alle Beschwerden und Abgaben aufgebürdet. Als eine Art Entgelt erhielten diese das Recht auf Nutzung des gemeinsamen und unverteilten Bodens. Dadurch wurden diese zu Rechtsamen, welche sich als Rechtsamegemeinde bzw. Dorfgemeinde organisierten, alle Gemeindeaufgaben übernahmen und Leute ohne Rechtsame als Rechtlose behandelten und somit selber zu einer Dorfaristokratie und führenden Klasse wurden.

Die Obrigkeit von Bern verpflichtete die Dorfgemeinde in einer ersten Bettelordnung 1628 die Armen mit Gütern zu versorgen. Eine neue Bettelordnung von 1676 führte dazu, dass jeder Bürger das Recht auf Zugehörigkeit zu einer Gemeinde erhalten sollte ungeachtet seines Besitzes. In jedem Dorf gab es Eingeborene und Zugezogene, Burger und Nichtburger. Der Begriff des Burgerrechts wurde von der Stadt Bern aufs Land übertragen.

Die Dorfgemeinde der Rechtsamebesitzer hielt indessen nach wie vor an der Macht und Leitung des gesamten Gemeindewesens fest. Bis in die erste Hälfte der 19. Jahrhunderts war es nicht möglich, eine Burgergemeinde zu organisieren.

Das Ende der Patrizier und der Berner Obrigkeit

Die Rechtsamebesitzer, als in Münchenbuchsee politisch wirksame Körperschaft, hatten sich im Laufe der Zeit einiges an Vermögen einverleibt. Dazu gehören Moosland (mit einträglicher Turbenausbeutung), Wald, Land und Gemeindewirtshaus. Die Tavernenwirtschaft wurde von der Berner Regierung 1804 an die Dorfgemeinde verkauft. 1848 errichtete die Dorfgemeinde das heutige Hotel Bären und versteigerte die alte Wirtschaft, die Schaal und weitere Anlagen.

Mit der Machtübernahme der Liberalen 1831 in Bern, der Bundesverfassung von 1848 und der in Münchenbuchsee sich zu formieren beginnenden Einwohner- und Burgergemeinde sollten die Pflichten, aber auch die Rechte neu geordnet werden. Dazu gehörte auch eine angemessene Vermögensverteilung, wogegen sich die Rechtsamen zu wehren wussten und bereits frühzeitig einen Grossteil davon aufteilten und so vollendete Tatsachen schafften.

Bundesverfassung

Obschon 1846 eine neue radikale bernische Verfassung in Kraft trat, wurde die Ordnung des Armenwesens zu einem Misserfolg. Auch die Entstehung des Bundesstaates 1848 führte zu keiner Besserung. So konnte man doch bis anhin arme und überzählige Bürger in fremden Kriegsdiensten unterbringen, was mit dem Bundesstaat nicht mehr möglich war. 

Gründung der Burgergemeinde

Aus diesen Schwierigkeiten heraus wurde in Münchenbuchsee die Burgergemeinde gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 27.02.1852 statt. Es wurde ein Burgerrat gewählt mit Johann Bill als Präsident. Weiter waren im ersten Burgerrat die Namen Häberli, Bartlome, Hegg und Kobi vertreten.

Anlässlich der Erstellung des Organisationsreglements wurde die Möglichkeit erwogen, die Burgergemeinde und die Einwohnergemeinde in einer „gemischten Gemeinde“ zu vereinen. Die Einwohnergemeinde trat nicht darauf ein, worauf die Angelegenheit erledigt war.

Im März 1854 wurden zusammen mit der Rechtsamegemeinde und der Einwohnergemeinde Verhandlungen aufgenommen zur Aufteilung des Gemeindevermögens.

Der bernische Regierungsrat umschrieb 1857 die Aufgabe der Burgergemeinden, die von nun an die Fürsorge ihrer Angehörigen übernehmen sollte.

Ein erster Entwurf zu einem Ausscheidungsvertrag lag 1855 vor. Für die Burgergemeinde fielen ab: das Dorfarmengut, sämtlicher bisher unverteilter Wald, das bisher durch die Burger genutzte Land im Moos, Lokolöhli, Unterlöhr und Laubberg sowie das Recht auf jährlich drei Fuder Torf.

Der Einwohnergemeinde sollte das 1846 durch die Rechtsamebesitzer neu erstellte Schulhaus übertragen werden und somit erachtete die Rechtsamegemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Dorfvermögen vollständig als abgelöst. Die Berner Regierung hiess diesen ersten Vertrag nicht gut und wollte in Anbetracht des beachtlichen Dorfvermögens den Einwohner- und Burgergemeinden einen angemessenen Anteil zukommen lassen, insofern diese auch alle Pflichten zu übernehmen hatten.

Es dauerte Jahre und erst mit Druck und Ermahnung der Regierung kam letztlich der Ausscheidungsvertrag von 1867 zu Stande. Im Kanton Bern hat der ganze Prozess der Verteilung 24 Jahre gedauert!

Vermögensausscheidung

Ein erster Entwurf zu einem Ausscheidungsvertrag lag 1855 vor. Für die Burgergemeinde fielen ab: das Dorfarmengut, sämtlicher bisher unverteilter Wald, das bisher durch die Burger genutzte Land im Moos, Lokolöhli, Unterlöhr und Laubberg sowie das Recht auf jährlich drei Fuder Torf.

Der Einwohnergemeinde sollte das 1846 durch die Rechtsamebesitzer neu erstellte Schulhaus übertragen werden und somit erachtete die Rechtsamegemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Dorfvermögen vollständig als abgelöst. Die Berner Regierung hiess diesen ersten Vertrag nicht gut und wollte in Anbetracht des beachtlichen Dorfvermögens den Einwohner- und Burgergemeinden einen angemessenen Anteil zukommen lassen, insofern diese auch alle Pflichten zu übernehmen hatten.

Es dauerte Jahre und erst mit Druck und Ermahnung der Regierung kam letztlich der Ausscheidungsvertrag von 1867 zu Stande. Im Kanton Bern hat der ganze Prozess der Verteilung 24 Jahre gedauert!

Die Burgergemeinde aktuell

1951 - 1976
1977 - 1997
1998 - 2008 
2008 - heute

Während dieser Jahre standen Fritz (1951 - 1969) und danach Hansruedi Häberli (1970 - 1976) der Burgergemeinde als Präsidenten vor.

Ernst Krieg

Ernst Krieg war immer ein interessierter Burger und besuchte die Versammlungen seit Ende der 50er Jahre. Bevor er zum Präsidenten gewählt wurde war er bereits Revisor und Burgerrat. Ein besonderes Anliegen war ihm der Wald. 

  • Das Waldhaus wurde ausgebaut und konnte folglich als Waldhütte vermietet werden.
  • Im Zeitraum von 1978 bis 1988 hat er wesentlich mitgewirkt bei der Zusammenlegen des stark parzellierten Waldes und dem Bau von ca. 15 Kilometer Waldwegen zum Holztransport.
  • Nachdem bereits unter Hansruedi Häberli ein erster Baurechtsvertrag mit der Firma Spiboot (Sartori) abgeschlossen werden konnte, folgten unter Ernst Krieg mit den Firmen Idea Verte (später Ganz Baukeramik) und Rupp zwei weitere Baurechtsverträge.
  • Mit den Einnahmen konnte in den 80er Jahren das 8-Familienhaus am Weierweg gekauft werden.

Peter Hirt

Der Beginn der Präsidentschaft war geprägt von den Aktivitäten in der Buchlimatt. Das Projekt wurde 1998 in der Phase der Baulandumlegung und Gründung der Miteigentümergemeinschaft übernommen. Nebst dem Präsidenten war insbesondere auch Werner Dauwalder als Vertreter der Burgergemeinde stark involviert. 

  • Bis auf eine Parzelle konnten alle Miteigentümergrundstücke verkauft werden.
  • Mit der Firma Grädel konnte ein weiterer Baurechtvertrag abgeschlossen werden.
  • Mit den Erträgen wurde in Immobilien investiert. So konnte im 2004 je ein Mehrfamilienhaus an der Oberdorfstrasse und der Mühlestrasse erworben werden. Die bestehende Liegenschaft am Weierweg wurde im 2007 saniert.
  • Ein neues zeitgemässes und vereinfachtes Organisationsreglement wurde erarbeitet und im 2000 durch die Burgergemeinde und im 2001 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.
  • Der Sturm Lothar und seine Folgen im Jahre 2000 führten mit Unterstützung der kantonalen Forstbehörden zu einer differenzierten Betrachtung der Waldbewirtschaftung.
  • Ab 2003 wurden an die Burgerinnen und Burger Reka-Checks zu Vorzugskonditionen abgegeben.
  • In den 10 Jahren organisierte die Burgergemeinde zwei Amtsburgertreffen. Mit dem Gemeinderat fanden vier Treffen in ungezwungener Atmosphäre statt.
  • Die Bilanzsumme erhöhte sich von gut 3 Mio. CHF im 1997 auf über 6 Mio. CHF im 2007. Ebenso das Eigenkapital von knapp 3. Mio. CHF auf 4.5 Mio. CHF.


Daniel Kobi

Nach 12 Jahren als Rechnungsrevisor wurde Daniel Kobi nach einer Anfrage des Burgerrates zum Präsidenten gewählt. Bereits ab dem ersten Amtsjahr standen einige wichtige Geschäfte an:

  • Aus der erweiterten Einzonung in der Buchlimatt wurde ein zusätzlicher Baurechtsvertrag mit der Firma AMAG abgeschlossen.
  • Verlängerung des Baurechtsvertrages mit Frau Sartori.
  • Der Verkauf der letzten Parzellen aus der Miteigentümergemeinschaft Buchlimatt I.
  • Die Zonenplanänderung in der Waldeck. Nach einigem Hin und Her wurde der Baurechtsvertrag mit Sartori verlängert, nachdem sich zwischenzeitlich auch Firmen wie z.B. Lidl interessiert haben.
  • Für die Ressorts der Burgergemeinde und den Präsidenten wurden Pflichtenhefte erstellt.
  • Neuregelungen bei den Familiengärten und Erstellung eines Pflanzgartenreglement. Ab 2013 wird die Übergabe der Pflanzgärten an einen Verein angestrebt, damit soll der grosse zeitliche Aufwand der Burgergemeinde reduziert werden können und eine Selbstverantwortung der "Gärteler" erreicht werden.
  • Einführung eines Burgerweines (Johanniter) aus dem Hause Hubacher in Twann. Wie bereits vorgängig erwähnt hat Münchenbuchsee aus der Geschichte einen Bezug zum Johanniter-Wein.

Die Struktur der Burgergemeinde

Organe, Burgerinnen und Burger

Die Organe der Burgergemeinde sind im Organisationsreglement beschrieben. Die wichtigsten Organe sind:

  • die Stimmberechtigten: Stimmberechtigt sind Burgerinnen und Burger mit Vollendung des 18ten Lebensjahres.
  • der Burgerrat bestehend aus 5 Personen, jeweils gewählt für 2 Jahre. Der Burgerrat ist zur Erfüllung seiner Aufgaben in fünf Ressorts gegliedert, namentlich die Ressorts Immobilien, Sekretariat/Finanzen, Pflanzgärten, Soziales und Wald. Grundsätzlich übernimmt jeder Burgerrat die Leitung eines Ressorts. Das Ressort Sekretariat/Finanzen wurde ausgelagert und an die Firma Häusermann + Partner übertragen. Der Firmengründer Markus Häusermann war bereits als Student, damals unter dem Präsidenten Ernst Krieg, zum Sekretär ernannt worden.
  • die Revisoren bestehend aus 2 Personen, jeweils gewählt für 4 Jahre.
 

Ende 2007 gab es insgesamt 141 ortsregistrierte in Münchenbuchsee ansässige Burgerinnen und Burger. Alteingesessene Familiennamen sind z.B. Bill, Häberli, Hegg, Hirt, Hofer, Kobi, Krieg und Rufer.

Grundlagen und Reglemente

In jüngerer Zeit wird aus verschiedenen Kreisen die Daseinsberechtigung von Burgergemeinden hinterfragt. Wohl auch nicht zuletzt aus Gründen der teils grossen Vermögen in einigen Burgergemeinden, auf welche auch die öffentliche Hand, primär in Zeiten von knappen Finanzen, ein Augenmerk geworfen hat.

Die Burgergemeinden sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 ausdrücklich erwähnt.

Die Burgergemeinde Münchenbuchsee hat folgende Reglemente erlassen:

  • Organisationsreglement: das Organisationsreglement wurde im Jahr 2000 überarbeitet und durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.
  • Pflanzgärtenreglement: Im Jahr 2008 wurde auch aufgrund teils unbefriedigender Zustände ein Reglement zu den Pflanzgärten erarbeitet
  • Waldreglement: Das Waldreglement aus dem Jahr 1963 war nicht mehr zeitgemäss und wurde auf Vorschlag des Regierungsrates im Jahr 2011 aufgehoben. Die anfallenden Aufgaben werden in der Verantwortung des Ressorts Wald erfüllt und sind in einem Pflichtenheft umschrieben.

Burgernutzen

Der ursprüngliche Burgernutzen einer jährlichen Barauszahlung oder Holzabgabe wurde in dieser Form aufgelöst und aus dem Organisationsreglement gestrichen. Gründe hierfür sind mit der Einführung der AHV weniger Bedürftige im Alter, zudem gibt es fast keine Holzheizungen mehr und damit weniger Bedarf an Brennholz. Die Burgerinnen und Burger haben indessen eine Reihe anderweitiger Vergünstigungen und Angebote, welche in den letzten Jahren ausgebaut wurden:

  • Bezug von Rekachecks
  • Burgerversammlungen mit offeriertem Essen
  • Sommerwaldfest
  • Waldweihnacht
  • Weihnachtsbaum
  • Geburtstagsgeschenke ab 70 und danach alle 5 Jahre
  • Vergünstigte Benutzung des Waldhauses

zudem findet alle 5 Jahre eine grosse Burgerreise statt.

Burgerpflichten

Direkt reglementierte Pflichten haben die Burgerinnen und Burger keine. Als Mitglieder der Körperschaft unterliegen sie deren Reglementen, zudem gelten gewisse moralische Pflichten, wie

  • Teilnahme an den Burgerversammlungen und den Anlässen der Burgergemeinde
  • Interesse am Ortsgeschehen, primär an den die Burgergemeinde betreffenden Geschäften
  • Unterstützung der Organe der Burgergemeinde bei Bedarf
  • Vertretung an den jährlichen Amtsburgertreffen und Unterstützung der periodischen Durchführung derselben durch die Burgergemeinde Münchenbuchsee
  • Vertretung an amtlichen Waldbegehungen.

Besitzverhältnisse

Die Burgergemeinde ist im Besitz von verschiedenen Landparzellen, welches Teils als landwirtschaftliches Pachtland verpachtet oder als Gewerbeland im Baurecht abgegeben wird. Hinzu kommt der Waldanteil im Buchsiwald zwischen Münchenbuchsee und Zollikofen. Zudem wurden in den letzten Jahrzehnten insgesamt drei Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen als Kapitalanlage gekauft.

  • ca. 1637 Aren verpachtetes Landwirtschaftsland und Familiengärten
  • ca. 457 Aren im Baurecht abgegebenes Gewerbeland in der Waldegg und in der Buchlimatt
  • ca. 2005 Aren Wald mit Waldhütte und Grillplatz
  • drei Mehrfamilienhäuser (Weierweg, Oberdorfstrasse, Mühlestrasse)
Flaggen

Kontakt

Burgergemeinde Münchenbuchsee
Schwanengasse 5-7
Postfach
3001 Bern

 

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